§ 43/44 SGB IX: Der so genannte Rehabilitationssport
zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine
Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel
ist die langfristige Sicherung des
Rehabilitationserfolges. Rehabilitationssport soll
die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und
Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt
grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.
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§ 2 SGB IX:
Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für
das Lebensalter typischen Zustand und daher ihre Teilnahme
am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn
eine Beeinträchtigung zu erwarten ist... Diese können
beispielsweise durch orthopädische Probleme (Knie-, Hüft,-
Schulterprobleme, Arthrose, Osteoporose, Rückenprobleme,
künstliche Gelenke) hervorgerufen werden. Jedoch kann auch
bei Bewe- gungsmangel, Stress und Depression Rehasport
ärztlich verordnet werden.
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Der Arzt empfiehlt den Rehasport und
verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenen
rosa
Formular. Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und
von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und
erhält nach wenigen Tagen diesen genehmigt zurück. Der
Patient kommt mit dem fertig ausgefüllten und genehmigten
Formular zum REHAMED Bodensee e.V.
und kann sofort mit dem Rehatraining beginnen.
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